Sozialpädagogische*r Assistent*in zweijährig in praxisintegrierter Form (SPA-PiA)
Praxisintegrierte Ausbildung jetzt auch für Sozialpädagogische Assistent*innen
Ab Sommer 2024 wird die Ausbildung zur/zum sozialpädagogsichen Assistenten/Assistentin in praxisintegrierter Form angeboten. Diese praxisintegrierte Ausbildung (PiA) erstreckt sich über zwei Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsinhalte, die miteinander verzahnt werden.
Die Schülerinnen und Schüler schließen dabei einen Arbeitsvertrag mit einem Träger einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 SGB VIII ab.
Für das kommende Schuljahr 2025/206 können Sie sich bei folgenden Trägern direkt bewerben: Trägerliste
Unterschiede der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) zur vollzeitschulischen Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistenten*in
Ausbildungsplatz in einer sozialpädagogischen Einrichtung im Stadtgebiet Kiel
Bevor eine Bewerbung in der Schule eingereicht wird, muss eine Bewerbung für einen Ausbildungsplatz bei einem ausgewählten Träger in einer sozialpädagogischen Einrichtung im Stadtgebiet Kiel erfolgen.
Ausbildungsvertrag
Die künftigen Auszubildenden gehen mit dem Träger einen Ausbildungsvertrag ein.
Vergütung:
PiA-Auszubildende erhalten für die Dauer der gesamten zweijährigen Ausbildung eine Ausbildungsvergütung.
Anspruch auf Urlaub
Die Auszubildenden haben seitens des Arbeitgebers Anspruch auf Urlaub. Dieser kann nur in der unterrichtsfreien Zeit genommen werden.
Kooperationsvertrag zwischen dem RBZ am Königsweg und dem Träger
Für eine kooperative Zusammenarbeit bzw. intensive Vernetzung zwischen der Schule und den Einrichtungen bzw. Trägern, werden Vereinbarungen in einem Kooperationsvertrag festgelegt.
Ausbildungsstruktur
Eine Ausbildungswoche beinhaltet drei Unterrichtstage in der Schule und zwei Praxistage in der sozialpädagogischen Einrichtung. Dies gilt für beide Ausbildungsjahre.
Die Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistenten*in der Berufsfachschule Fachrichtung Sozialpädagogik soll dazu befähigen, Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren zu betreuen, zu erziehen und zu bilden. Die Sozialpädagogischen Assistenten*innen arbeiten als zusätzliche Kräfte neben anderen sozialpädagogischen Fachkräften in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindergärten, Horten, Heimen und Einrichtungen für Kinder mit Behinderung.
Der Unterricht findet von Montag bis Mittwoch für ca. 8 Unterrichtsstunden in der Regel von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr statt.
Fachrichtungsbezogene Lernbereiche
Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
Lernfeld 2: Kinder in ihrer Entwicklung und in ihren vielfältigen Lebenswelten verstehen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
Lernfeld 3: Entwicklungs- und Bildungsprozesse initiieren, begleiten und auswerten
Lernfeld 4: Konzeptionell und kooperativ im sozialpädagogischen Handlungsfeld agieren
Fachrichtungsübergreifende Lernbereiche
Wirtschaft/Politik
Deutsch / Kommunikation
Englisch
Religion /Philosophie
Wahlpflichtbereich
mit vertiefenden Themen aus den Lernfeldern
Praxiszeiten in Kindertageseinrichtungen
Während der Ausbildung sind Praxiszeiten im Umfang von 640 Stunden abzuleisten. Die Praxiszeiten werden in den Ausbildungsverlauf integriert, d.h. Die Auszubildenden werden in der Regel von Donnerstag bis Freitag und in der unterrichtsfreien Zeit in der Praxis sein.
Die Ausbildung umfasst zwei Schuljahre. Die Schülerinnen und Schüler erwerben mit dem Abschluss die Berechtigung, die Berufsbezeichnung
„Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“/
„Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“
zu führen.
1. Mittlerer Schulabschluss
2. Ausbildungsvertrag mit einer kooperierenden Kita (die Liste der Einrichtungen finden Sie demnächst hier)
3. Impfdokumentation über ausreichenden Impfschutz gegen Masern
4. Bewerber*innen, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben, müssen den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen lehren, lernen, beurteilen“ vorlegen (einsehbar unter goethe.de/z/50/commeuro/deindex.htm)
5. Ausbildungsvertrag mit einer kooperierenden Einrichtung des Stadtgebietes Kiel
Vorzulegen sind spätestens zum ersten Schultag darüber hinaus
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a BZRG (nicht älter als 3 Monate bei Schulbeginn)
- Nachweis über die Belehrung nach § 43 IfSG (Infektionsschutz)
Es besteht Schulgeldfreiheit. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Für besondere unterrichtliche Aufgaben, Schulwanderfahrten u. a. können Kosten entstehen.
Anmeldungen für den Ausbildungsgang sind nach Einstellung durch den Träger bei der Schule einzureichen und zwar
- Aufnahmeantrag der Schule
- Vorvertrag mit dem Träger (Praktikumsplatz)
- Vollständiger Lebenslauf mit schulischem und beruflichem Werdegang
- Kopien des Abschlusszeugnisses oder letzten Halbjahreszeugnisses
- Im Fall eines ausländischen Bildungsabschlusses müssen zusätzlich ein Gleichwertigkeitsbescheid und ein B2-Zertifikat (Deutsch) vorliegen.
- Dokumentation über einen ausreichenden Schutz gegen Masern (Kopie des Impfpasses oder ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Immunität bzw. eine medizinische Kontraindikation)
Nach erfolgter Zusage: Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate bei Schulbeginn)