Erzieher*in (berufsbegleitende Ausbildung)

Im kommenden Schuljahr 2024/2025 wird eine neue Klasse in dieser Ausbildungsform angeboten.Bitte bewerben Sie sich bis zum 15. März 2024.

Ausbildungsziel und Bildungsinhalte

Die Fachschule Fachrichtung Sozialpädagogik vermittelt umfassende sozialpädagogische Fachkompetenzen. Sie befähigt zur Übernahme von selbständigen Tätigkeiten und Leitungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen.

Arbeitsfelder
  • Kindertageseinrichtungen im Elementarbereich (z. B. Elementargruppe, Krippe)
  • Horte und betreute Grundschulen
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Einrichtungen der Jugendsozialarbeit/Jugendarbeit
  • Einrichtungen der Jugendhilfe (ambulante und stationäre Einrichtungen, Betreutes Wohnen)
  • Schulsozialarbeit
  • Einrichtungen der pädagogischen Gesundheitsförderung (z. B. Kinder- und Jugendpsychiatrien)
Dauer und Abschluss

Der Bildungsgang dauert 3 ½ Jahre. Nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt die Zuerkennung der Berufsbezeichnung

Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher

mit dem Titel

"Bachelor Professional in dem Fachbereich Sozialwesen"

Die Stundentafel umfasst folgende Bereiche

Fachrichtungsbezogener Unterricht

  • Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektive weiter entwickeln
  • Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  • Lernfeld 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  • Lernfeld 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
  • Lernfeld 5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
  • Lernfeld 6: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren

Fachrichtungsübergreifender Unterricht

  • Deutsch/Kommunikation mit Sprachförderung
  • Naturwissenschaft und Technik
  • Wirtschaft/Politik

Wahlpflichtbereich

Praxis in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit

Unterricht

Der Unterricht umfasst ca. 14 Stunden pro Woche und findet am ­Mon­tag (13.30 Uhr – 16.45 Uhr), Mittwoch (13.30 Uhr – 16.45 Uhr) und Donnerstag (13.30 Uhr – 18.30 Uhr) statt. Zusätzlich finden ca. zwei Seminare von Freitag bis Samstag im Umfang von 14–16 Stunden und vier Blockwochen à 40 Stunden (kann als Bildungs­urlaub anerkannt werden) statt.

Die fachpraktische Ausbildung findet berufsbegleitend über 3 ½ Jahre in sozialpädagogischen Einrichtungen mit mindestens 10 Stunden wöchentlich statt. Davon müssen mindestens 300 Stunden im Elementarbereich in Kindertageseinrichtungen und weitere 300 Stunden in einem anderen Arbeitsfeld absolviert werden

Aufnahmevoraussetzungen

Schulische Aufnahmevoraussetzungen ist der Mittlere Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss.

Wurde der schulische Abschluss im Ausland erworben, ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen: Lernen, lehren, beurteilen (GER)“ vorzulegen.

Berufliche Aufnahmevoraussetzungen für die Fachrichtung Sozialpädagogik sind

  1. der Abschluss in einem für die Zielsetzung der angestrebten Fachrichtung einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf nach Bundes- oder Landesrecht sowie der Abschluss der Berufsschule, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand, oder
  2. der Abschluss einer nicht einschlägigen Berufsausbildung einer nach Bundes- oder Landesrecht vergleichbar geregelten Ausbildung und einschlägige sozialpädagogische Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden oder
  3. eine für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren in einer anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder
  4. eine einschlägige sozialpädagogische Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden sowie der schulische Teil der Fachhochschulreife, die Fachgebundene oder Allgemeine Hochschulreife; auf die Zeiten der sozialpädagogischen Praxis werden förderliche freiwillige Dienste auf der Grundlage von Bundesgesetzen angerechnet.

Die für die Fachrichtung Sozialpädagogik anzurechnenden Zeiten beruflicher Tätigkeit oder sozialpädagogischer Praxis können in höchstens zwei verschiedene Abschnitte in verschiedenen Praxisstellen aufgeteilt werden, die nicht mehr als 36 Monate vor dem Zeitpunkt der Bewerbung abgeleistet worden sein dürfen. Die Praxiszeiten können nur in anerkannten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe absolviert werden.

Zu Schulbeginn ist der Nachweis einer fachpraktischen Tätigkeit im Umfang von mindestens 10 Stunden pro Woche in einem für die Ausbildung vorgesehenen Arbeitsfeld vorzulegen.

Kosten und Förderung

Es besteht Schulgeldfreiheit. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Für einige Lernfelder bzw. Unterrichtsbereiche entstehen regelmäßig Kosten, die nur teilweise vom Schulträger getragen werden. Ausgaben für Schulwanderfahrten sind von den Schüler*innen zu tragen. Über eine mögliche Förderung informieren die Ämter für Ausbildungsförderung.

Absolventinnen/Absolventen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, können bei ihrem Arbeitgeber die Blockwochen jeweils als Bildungsurlaub beantragen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie zum Schulbeginn.

Anmeldung

Anmeldungen für das Schuljahr sind jeweils im Februar einzureichen, und zwar

  • Aufnahmeantrag der Schule
  • Vollständiger Lebenslauf
  • Kopien der relevanten Zeugnisse
  • Angaben zum letzten beruflichen Abschluss
  • Angaben zum Abschlussjahr
  • Angaben zur Berufstätigkeit: Art und Dauer
  • Angaben zum Praktikum: Art und Dauer
  • Gegebenenfalls Nachweis deutscher Sprachkenntnisse Niveau B2
  • Ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a BZRG (nicht älter als 3 Monate) ist nach Zusage eines Ausbildungsplatzes erforderlich
  • Dokumentation über einen ausreichenden Schutz gegen Masern (Kopie des Impfpasses oder ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Immunität bzw. eine medizinische Kontraindikation)

Falls die Zahl der Bewerbungen höher ist als die Anzahl der Schulplätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.