Sozialpädagogische*r Assistent*in dreijährig (Voraussetzung ESA)

 

Bildungsziele und Bildungsinhalte

Die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten der Berufsfachschule III Fachrichtung Sozialpädagogik soll dazu befähigen, Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren zu betreuen, zu erziehen und zu bilden. Die Sozialpädagogische Assistentin/der Sozialpädagogische Assistent arbeitet als zusätzliche Kraft neben anderen sozialpädagogischen Fachkräften in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindergärten, Horten, Heimen und Einrichtungen für Kinder mit Behinderungen.

Ausbildungsstruktur

Nach bisherigem Kenntnisstand:

Basisjahr + zweijährige SPA-Ausbildung

(bei erfolgreichem Abschluss des Basisjahres)

Mit der Ableistung des Basisjahres ist die Berufsschulpflicht erfüllt.

Die Stundentafel des Basisjahres umfasst folgende Bereiche:
  • Grundlagen des Berufsfeldes
  • Wahlpflichtbereich
  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch
  • Mathematik
  • Wirtschaft/Politik
  • Sport
  • Praxis
Die Stundentafel der anschließenden zweijährigen SPA-Ausbildung umfasst folgende Bereiche:

Fachrichtungsbezogene Lernfelder

Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln

Lernfeld 2: Kinder in ihrer Entwicklung und in ihren vielfältigen Lebenswelten verstehen und  pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln

Lernfeld 3: Entwicklungs- und Bildungsprozesse initiieren, begleiten und auswerten

Lernfeld 4: Konzeptionell und kooperativ im sozial­pädago­gischen Handlungsfeld agieren

Fachrichtungsübergreifende Lernbereiche

  • Wirtschaft/Politik
  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch
  • Mathematik
  • Religion /Philosophie
  • Sport

Wahlpflichtbereich mit vertiefenden Themen aus den Lernfeldern

Praxiszeiten in Kindertagesstätten

Während der Ausbildung sind Praxiszeiten im Umfang von 4 Wochen im Basisjahr und 640 Stunden in der zweijährigen SPA-Ausbildung in unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern abzuleisten. Die Praxiszeiten werden in dualer Form (z.B. 3 Schultage und 2 Praxistage pro Woche) oder im Block über mehrere Wochen durchgeführt.

Dauer und Abschluss

Die Ausbildung umfasst drei Schuljahre: 1 Basisjahr + 2 Jahre SPA-Ausbildung. Die Schüler*innen erwerben mit dem Abschluss die Berechtigung die Berufsbezeichnung

„Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“/„Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“

zu führen.

Zusatzschulabschluss:

Bei Eintritt mit dem Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss oder einem gleichwertigen Schulabschluss ist der Mittlere Schulabschluss möglich, wenn:

  • der Gesamtnotendurchschnitt im Abschlusszeugnis mindestens 3,0 beträgt und
  • mindestens 5 Jahre Englisch mit der Abschlussnote „ausreichend“ oder ein Fremdsprachenzertifikat in Englisch B1 nachgewiesen werden kann.
Aufnahmebedingungen
  • Erster allgemeinbildender Schulabschluss
  • Erweitertes Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate
  • Impfdokumentation über ausreichenden Impfschutz gegen Masern
  • Bewer­ber*innen, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben, müssen den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenz­rahmen lehren, lernen, beurteilen“ vorlegen.
Kosten und Förderung

Es besteht Schulgeldfreiheit. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Für besondere unterrichtliche Aufgaben, Schulwanderfahrten u.a. können Kosten entstehen. Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist möglich. Die Beratung erfolgt durch das zuständige Amt für Ausbildungs­förderung. In Fällen beruflicher Umschulungsmaß­nahmen erfolgen Beratung und Förderung durch das Arbeitsamt.

Anmeldung

Anmeldungen für das Schuljahr sind jeweils im Februar einzureichen, und zwar

  • Aufnahmeantrag der Schule
  • Vollständiger Lebenslauf mit schulischem und beruflichem Werdegang
  • Kopien des Abschlusszeugnisses oder letzten Halbjahreszeugnisses
  • evtl. Angaben zu Praktika: Art und Dauer
  • Bei Auslandsabschlüssen: Nachweis deutscher Sprachkennt­nisse Niveau B2
  • Nach erfolgter Zusage: Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach §30a Abs. 1 BZRG (nicht älter als 3 Monate).

Falls die Zahl der Bewerbungen höher ist als die Anzahl der Schulplätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.