Sozialpädagogische*r Assistent*in zweijährig (Voraussetzung MSA)
Die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/ zum Sozialpädagogischen Assistenten der Berufsfachschule Fachrichtung Sozialpädagogik soll dazu befähigen, Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren zu betreuen, zu erziehen und zu bilden. Die Sozialpädagogische Assistentin/der Sozialpädagogische Assistent arbeitet als zusätzliche Kraft neben anderen sozialpädagogischen Fachkräften in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindergärten, Horten, Heimen und Einrichtungen für Kinder mit Behinderungen.
Fachrichtungsbezogene Lernbereiche
Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
Lernfeld 2: Kinder in ihrer Entwicklung und in ihren vielfältigen Lebenswelten verstehen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
Lernfeld 3: Entwicklungs- und Bildungsprozesse initiieren, begleiten und auswerten
Lernfeld 4: Konzeptionell und kooperativ im sozialpädagogischen Handlungsfeld agieren
Fachrichtungsübergreifende Lernbereiche
Wirtschaft/Politik
Deutsch / Kommunikation
Englisch
Religion /Philosophie
Wahlpflichtbereich
mit vertiefenden Themen aus den Lernfeldern
Praxiszeiten in Kindertagesstätten
Während der Ausbildung sind Praxiszeiten im Umfang von 640 Stunden abzuleisten. Die Praxiszeiten werden in der Unter- und Oberstufe in einem jeweils 10-wöchigen Praktikum durchgeführt.
Die Ausbildung umfasst zwei Schuljahre. Die Schülerinnen und Schüler erwerben mit dem Abschluss die Berechtigung, die Berufsbezeichnung
„Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“/
„Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“
zu führen.
Zusatzschulabschluss:
Durch die Teilnahme am vierstündigem Zusatzunterricht in Mathematik und der Fachhochschulreifeprüfung in Mathematik und Englisch kann die Fachhochschulreife erworben werden.
Weitere Informationen zur Dauer und zum Abschluss der Ausbildung finden Sie in dem nachfolgenden Video:
- Mittlere Schulabschluss
- Erweitertes Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate
- Impfdokumentation über ausreichenden Impfschutz gegen Masern
- Bewerber*innen, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben, müssen den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen lehren, lernen, beurteilen“ vorlegen.
Es besteht Schulgeldfreiheit. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Für besondere unterrichtliche Aufgaben, Schulwanderfahrten u. a. können Kosten entstehen. Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist möglich. Die Beratung erfolgt durch das zuständige Amt für Ausbildungsförderung. In Fällen beruflicher Umschulungsmaßnahmen erfolgen Beratung und Förderung durch das Arbeitsamt.
Anmeldungen für das Schuljahr sind jeweils im Februar einzureichen, und zwar
- Aufnahmeantrag der Schule
- Vollständiger Lebenslauf mit schulischem und beruflichem Werdegang
- Kopien des Abschlusszeugnisses oder letzten Halbjahreszeugnisses
- Angaben zu Praktika: Art und Dauer
- Bei Auslandsabschlüssen: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse Niveau B 2
- Nach erfolgter Zusage: Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
Falls die Zahl der Bewerbungen höher ist als die Anzahl der Schulplätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.