Sozialpädagogische*r Assistent*in dreijährig (Voraussetzung ESA)
Die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten der Berufsfachschule III Fachrichtung Sozialpädagogik soll dazu befähigen, Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren zu betreuen, zu erziehen und zu bilden. Die Sozialpädagogische Assistentin/der Sozialpädagogische Assistent arbeitet als zusätzliche Kraft neben anderen sozialpädagogischen Fachkräften in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindergärten, Horten, Heimen und Einrichtungen für Kinder mit Behinderungen.
Nach bisherigem Kenntnisstand:
Basisjahr + zweijährige SPA-Ausbildung
(bei erfolgreichem Abschluss des Basisjahres)
Mit der Ableistung des Basisjahres ist die Berufsschulpflicht erfüllt.
- Grundlagen des Berufsfeldes
- Wahlpflichtbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch
- Mathematik
- Wirtschaft/Politik
- Sport
- Praxis
Fachrichtungsbezogene Lernfelder
Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
Lernfeld 2: Kinder in ihrer Entwicklung und in ihren vielfältigen Lebenswelten verstehen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
Lernfeld 3: Entwicklungs- und Bildungsprozesse initiieren, begleiten und auswerten
Lernfeld 4: Konzeptionell und kooperativ im sozialpädagogischen Handlungsfeld agieren
Fachrichtungsübergreifende Lernbereiche
- Wirtschaft/Politik
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch
- Mathematik
- Religion /Philosophie
- Sport
Wahlpflichtbereich mit vertiefenden Themen aus den Lernfeldern
Praxiszeiten in Kindertagesstätten
Während der Ausbildung sind Praxiszeiten im Umfang von 4 Wochen im Basisjahr und 640 Stunden in der zweijährigen SPA-Ausbildung in unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern abzuleisten. Die Praxiszeiten werden in dualer Form (z.B. 3 Schultage und 2 Praxistage pro Woche) oder im Block über mehrere Wochen durchgeführt.
Die Ausbildung umfasst drei Schuljahre: 1 Basisjahr + 2 Jahre SPA-Ausbildung. Die Schüler*innen erwerben mit dem Abschluss die Berechtigung die Berufsbezeichnung
„Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“/„Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“
zu führen.
Zusatzschulabschluss:
Bei Eintritt mit dem Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss oder einem gleichwertigen Schulabschluss ist der Mittlere Schulabschluss möglich, wenn:
- der Gesamtnotendurchschnitt im Abschlusszeugnis mindestens 3,0 beträgt und
- mindestens 5 Jahre Englisch mit der Abschlussnote „ausreichend“ oder ein Fremdsprachenzertifikat in Englisch B1 nachgewiesen werden kann.
- Erster allgemeinbildender Schulabschluss
- Erweitertes Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate
- Impfdokumentation über ausreichenden Impfschutz gegen Masern
- Bewerber*innen, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben, müssen den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen lehren, lernen, beurteilen“ vorlegen.
Es besteht Schulgeldfreiheit. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Für besondere unterrichtliche Aufgaben, Schulwanderfahrten u.a. können Kosten entstehen. Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist möglich. Die Beratung erfolgt durch das zuständige Amt für Ausbildungsförderung. In Fällen beruflicher Umschulungsmaßnahmen erfolgen Beratung und Förderung durch das Arbeitsamt.
Anmeldungen für das Schuljahr sind jeweils im Februar einzureichen, und zwar
- Aufnahmeantrag der Schule
- Vollständiger Lebenslauf mit schulischem und beruflichem Werdegang
- Kopien des Abschlusszeugnisses oder letzten Halbjahreszeugnisses
- evtl. Angaben zu Praktika: Art und Dauer
- Bei Auslandsabschlüssen: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse Niveau B2
- Nach erfolgter Zusage: Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach §30a Abs. 1 BZRG (nicht älter als 3 Monate).
Falls die Zahl der Bewerbungen höher ist als die Anzahl der Schulplätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.