Erzieher*in (Ausbildung in Vollzeit)

Ausbildungsziel und Bildungsinhalte

Die Fachschule Fachrichtung Sozialpädagogik vermittelt umfassende sozialpädagogische Fachkompetenzen. Sie befähigt zur Übernahme von selbstständigen Tätigkeiten und Leitungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen.

Arbeitsfelder
  • Kindertageseinrichtungen im Elementarbereich (z. B. Elementargruppe, Krippe)
  • Horte und betreute Grundschulen
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Einrichtungen der Jugendsozialarbeit/Jugendarbeit
  • Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Schulsozialarbeit
  • Einrichtungen der pädagogischen Gesundheitsförderung (z. B. Kinder- und Jugendpsychiatrien)
Dauer und Abschluss

Der Bildungsgang dauert drei Jahre bzw. zwei Jahre für Bewerber*innen mit einem Abschluss in einem für die Zielsetzung einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (z. B. Sozialpädagogische Assistentin bzw. Sozialpädagogischer Assistent). Nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt die Zuerkennung der Berufsbezeichnung

Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher

mit dem Titel

"Bachelor Professional in dem Fachbereich Sozialwesen"

Die Stundentafel umfasst folgende Bereiche

Fachrichtungsbezogener Lernbereich

  • Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektive weiter entwickeln
  • Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  • Lernfeld 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  • Lernfeld 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
  • Lernfeld 5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
  • Lernfeld 6: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation mit Sprachbildung
  • Naturwissenschaft und Technik
  • Wirtschaft/Politik

Wahlpflichtbereich

Praxis in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit

Aufnahmevoraussetzungen

Schulische Aufnahmevoraussetzung ist der Mittlere Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss.

Wurde der schulische Abschluss im Ausland erworben, ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen: Lernen, lehren, beurteilen (GER)“ vorzulegen.

Berufliche Aufnahmevoraussetzung für die Fachrichtung Sozialpädagogik ist

  1. der Abschluss in einem für die Zielsetzung der angestrebten Fachrichtung einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf nach Bundes- oder Landesrecht sowie der Abschluss der Berufsschule, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand, oder
  2. der Abschluss einer nicht einschlägigen Berufsausbildung einer nach Bundes- oder Landesrecht vergleichbar geregelten Ausbildung und einschlägiger sozialpädagogischer Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden oder
  3. eine für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren in einer anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder
  4. eine einschlägige sozialpädagogische Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden sowie der schulische Teil der Fachhochschulreife, die Fachgebundene oder Allgemeine Hochschulreife; auf die Zeiten der sozialpädagogischen Praxis werden förderliche freiwillige Dienste auf der Grundlage von Bundesgesetzen angerechnet.

Die anzurechnenden Zeiten beruflicher Tätigkeit oder sozialpädagogischer Praxis können in höchstens zwei verschiedene Abschnitte in verschiedenen Praxisstellen aufgeteilt werden, die nicht mehr als 36 Monate vor dem Zeitpunkt der Bewerbung abgeleistet worden sein dürfen. Die Praxiszeiten können nur in anerkannten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe absolviert werden.

Kosten und Förderung

Es besteht Schulgeldfreiheit. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Für einige Lernfelder bzw. Unterrichtsbereiche entstehen regelmäßig Kosten, die nur teilweise vom Schulträger getragen werden. Ausgaben für Schulwanderfahrten sind von den Schüler*innen zu tragen. Über eine mögliche Förderung informieren die Ämter für Ausbildungsförderung bzw. die Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Anmeldung

Anmeldungen für das Schuljahr sind jeweils im Februar einzureichen, und zwar

  • Aufnahmeantrag der Schule
  • Vollständiger Lebenslauf
  • Kopien der relevanten Zeugnisse
  • Angaben zum letzten beruflichen Abschluss
  • Angaben zur Berufstätigkeit: Art und Dauer
  • Angaben zum Praktikum: Art und Dauer
  • Ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a BZRG (nicht älter als 3 Monate) ist nach Zusage eines Ausbildungsplatzes erforderlich
  • Dokumentation über einen ausreichenden Schutz gegen Masern (Kopie des Impfpasses oder ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Immunität bzw. eine medizinische Kontraindikation)
  • Gegebenenfalls Nachweis deutscher Sprachkenntnisse Niveau B 2

Falls die Zahl der Bewerbungen höher ist als die Anzahl der Schulplätze, wird ein Auswahl­verfahren durchgeführt.