Pflegeassistent*in

Das Projekt Dein erster Tag von Studio2B stellt auf seiner Homepage u.a. über diverse Kurzvideos verschiedene Berufe vor; darunter auch ein Video über die/den Pflegehelfer*in. Schaut doch mal rein.

Falls Ihr gerne noch mehr zu den Autoren des Videos oder konkret zum Beruf Pflegeassistent*in erfahren möchtet, dann schaut doch auch mal auf der Seite https://www.deinerstertag.de/beruf/pflegehelfer-in-nachbarschaftsheim-schoeneberg/ nach.

Bildungsziele und Bildungsinhalte

Die Ausbildung zur Staatlich geprüften Pflegeassistentin / zum Staatlich geprüften Pflegeassistenten der Berufsfachschule Fachrichtung Sozialwesen soll dazu befähigen, in betreuerischen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Arbeitsfeldern unterstützend tätig zu werden. Sie assistieren den jeweiligen Fachkräften der Einrichtungen und können die ihnen übertragenen Aufgaben professionell durchführen. Einsatzmöglichkeiten können sein in Krankenhäusern, in stationären und ambulanten Alten- und Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen, psychiatrischen Institutionen, Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie in Privathaushalten.

Die Stundentafel umfasst folgende Bereiche:

Fachrichtungsbezogene Lernfelder

Lernfeld 1: Professionelle Pflege, Versorgung und Betreuung leisten

Lernfeld 2: Gesundheit fördern und präventiv handeln

Lernfeld 3: Beobachten, Informieren, Organisieren der übertragenen Aufgaben und Dokumentieren in der Pflege

Lernfeld 4: Menschen personen- und situationsgerecht pflegen und betreuen

Fachrichtungsübergreifende Lernbereiche

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch
  • Mathematik
  • Wirtschaft/Politik
  • Religion oder Philosophie
  • Sport

Praxiszeiten

Während der Ausbildung werden Praxiszeiten im Umfang von 1150 Stunden in verschiedenen Betrieben der ambulanten Pflege und stationären Akut- oder Langzeitpflege umgesetzt, gefestigt und erweitert. Die Praxiszeiten werden in dualer Form (z.B. 3 Schultage/2 Praxistage pro Woche) oder im Block über mehrere Wochen durchgeführt. Für die Praxisblöcke werden auch die allgemeinen Schulferien herangezogen.

Aufnahmebedingungen
  • Erster allgemeinbildender Schulabschluss oder Mittlerer Schulabschluss
  • Erweitertes Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate
  • Impfdokumentation über ausreichenden Impfschutz gegen Masern
  • Bewer­ber*innen, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben, müssen den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenz­rahmen lehren, lernen, beurteilen“ vorlegen.
Dauer und Abschluss

Die Ausbildung umfasst zwei Schuljahre. Mit Bestehen der staatlichen Abschlussprüfung erwerben die Schüler*innen die Berechtigung die Berufsbezeichnung

„Staatlich geprüfte Pflegeassistentin“/ „Staatlich geprüfter Pflegeassistent“

zu führen.

Mit dem Berufsabschlusszeugnis wird gleichzeitig bescheinigt, dass die Qualifikation gemäß den Richtlinien nach §53c SGB XI als zusätzliche Betreuungskraft in stationären Pflegeeinrichtungen erworben wurde.

Der stetig steigende Bedarf an Pflegepersonal eröffnet weitere vielfältige Berufsperspektiven auf der Grundlage des Ausbildungsberufes Staatlich geprüfte*r Pflegeassistent*in.

Zusatzabschlüsse

Der Mittlere Schulabschluss ist möglich, wenn

  • bei Eintritt mit dem Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss oder einem gleichwertigen Schulabschluss
  • der Gesamtnotendurchschnitt im Abschlusszeugnis mindestens 3,0 beträgt und
  • mindestens 5 Jahre Englisch mit der Abschlussnote „ausreichend“ oder ein Fremdsprachenzertifikat in Englisch B1 nachgewiesen werden kann.

Die Fachhochschulreife (inklusive der berufsbezogenen Voraussetzungen) ist möglich, wenn

  • bei Eintritt mit dem Mittleren Schulabschluss
  • die Zusatzprüfungen in den Fächern Mathematik und Englisch insgesamt mit „ausreichend“ bestanden wurden.
Kosten und Förderung

Es besteht Schulgeldfreiheit. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt, allerdings können Kosten für einige Arbeitsmaterialien, Arbeitskleidung und Schulveranstaltungen entstehen.

Die erforderliche Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz wird im Verlauf des Bildungsganges vorgenommen und ist kostenfrei.

Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist möglich. Die Beratung erfolgt durch das zuständige Amt für Ausbildungs­förderung. In Fällen beruflicher Umschulungsmaß­nahmen erfolgen Beratung und Förderung durch das Arbeitsamt.

Anmeldung

Anmeldungen für das Schuljahr sind jeweils im Februar einzureichen, und zwar

  • Aufnahmeantrag der Schule (Online unter www.rbz-koenigsweg.de verfügbar)
  • Vollständiger Lebenslauf mit schulischem und beruflichem Werdegang
  • Kopien des Abschlusszeugnisses oder letzten Halbjahreszeugnisses
  • Bei Auslandsabschlüssen: Nachweis deutscher Sprachkennt­nisse Niveau B2
  • Nach erfolgter Zusage: Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate).

Falls die Zahl der Bewerbungen höher ist als die Anzahl der Schulplätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.